AGB

AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN von Hundetraining-Tuma
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB" genannt) gelten für alle Rechtsgeschäfte und regeln das Vertragsverhältnis zwischen Hundetraining-Tuma (Inhaberin Sabrina Tuma) und den Teilnehmer:in.
(2) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Hundetraining-Tuma sie schriftlich anerkannt hat. 
(3) Mit der Buchung und dem Vertragsabschluss erklärt sich der Teilnehmer:in mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Hundetraining-Tuma einverstanden.
§ 2 Vertragsabschluss
(1) Verträge auf der Website „www.hundetraining-tuma.de“ können ausschließlich in deutscher Sprache abgeschlossen werden.
(2) Der Buchende muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
(3) Mit der Buchung entsteht ein Vertragsverhältnis zwischen Hundetraining-Tuma und dem angemeldeten Teilnehmer:in, das sich nach den Regelungen dieser AGB richtet und bedarf keiner bestimmten Form. Sie ist bindend für den Teilnehmer:in und verpflichtet zur Zahlung des Angebotes. 
(4) Der Teilnehmer:in stimmen zu, dass Sie die Rechnungen elektronisch erhalten. Elektronische Rechnungen werden dem Teilnehmer:in per E-Mail zur Verfügung gestellt. 
(5) Nach Abschluss eines Abonnements für die Beschäftigungskurse beträgt die Mindestteilnahme 4 Monate. Diese Teilnahme verlängert sich automatisch, soweit diese nicht per E-Mail oder Brief mit einer Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt wird. Der Kurs kann nach 2 Monaten gewechselt werden, sofern Plätze im Wunschkurs verfügbar sind. 
§ 3 Beschreibung des Leistungsumfanges
Inhalt und Dauer der Angebote von Hundetraining-Tuma sind auf der Website festgehalten.
§ 4 Preise 
(1) Zur Nutzung der Website von Hundetraining-Tuma ist zunächst keine Registrierung notwendig.
(2) Sofern Teilnehmer:in einen kostenpflichtigen Dienst in Anspruch nehmen möchte, wird er vorher auf die Kostenpflichtigkeit hingewiesen. So werden ihm insbesondere der jeweilige zusätzliche Leistungsumfang, die anfallenden Kosten und die Zahlungsweise aufgeführt.
(3) Hundetraining-Tuma behält sich das Recht vor, für verschiedene Buchungszeitpunkte und Nutzergruppen und insbesondere für verschiedene Nutzungszeiträume unterschiedliche Entgeltmodelle zu berechnen, wie auch verschiedene Leistungsumfänge anzubieten.
(4) Die Dauer der Trainingseinheiten sind der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen, die Bestandteil des Vertrages zwischen der Hundeschule und der Teilnehmer:in und auf der Website ersichtlich ist.
(5) Die aufgeführten Preise stellen Endpreise dar und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
§ 5 Zahlungsbedingungen
(1) Ein anfallendes Entgelt ist im Voraus, zum Zeitpunkt der Fälligkeit ohne Abzug an Hundetraining-Tuma zu entrichten. 
(2) Die Abwicklung der Zahlung kann über Paypal, Banküberweisung oder in bar erfolgen. Bestimmte Zahlungsarten können im Einzelfall von Hundetraining-Tuma ausgeschlossen werden.
(3) Dem Teilnehmer:in ist nicht gestattet die Dienstleistung durch das Senden von Bargeld oder Schecks zu bezahlen.
(4) Sollte der Teilnehmer:in mit der Zahlung in Verzug kommen, so behält sich Hundetraining-Tuma die Geltendmachung des Verzugschadens vor. Bei Zahlungsverzug erlischt selbstverständlich die Teilnahmeberechtigung.
(5) Der Beitrag für das Abonnement ist zum 15. Werktag eines jeden Monats per Banküberweisung im voraus fällig. 
§ 6 Rücktritt durch den Teilnehmer:in 
(1) Der Teilnehmer:in kann jederzeit vor Beginn der jeweiligen Leistung zurücktreten. Der Rücktritt bedarf der Schriftform, maßgeblich ist der Zugang des Rücktritts bei Hundetraining-Tuma. 
(2) Bei der Absage durch den Teilnehmer:in ist er zur Zahlung einer Bearbeitungs-/ Ausfallgebühr verpflichtet, deren Höhe nach dem Zeitpunkt der Absage gestaffelt ist. 
(2a) Sie beträgt bei einer Abmeldung bis zu vier Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn 10% des Veranstaltungsentgelts, mindestens jedoch 25,-€.
(2b) Bei einem Rücktritt bis zu zwei Wochen vor Beginn 25% des Veranstaltungsentgelts, mindestens jedoch 25€. 
(2c) Bis zu einer Woche vor Beginn 50% des Veranstaltungsentgelts, mindestens jedoch 25€. 
(2d) Bis zu 48 Stunden vor Beginn 75% des Veranstaltungsentgelts, mindestens jedoch 25€.
(2e) Erfolgt die Absage innerhalb 48 Stunden vor Beginn oder nimmt der Teilnehmer:in nicht an der Veranstaltung teil oder bricht die Teilnahme ab, bleibt dieser zu 100% des Veranstaltungsentgelts verpflichtend. Eine Rückerstattung ist demnach nicht möglich. 
(3) Sagt der Teilnehmer:in Einzeltrainingstermine nicht mindestens 48 Stunden vor Trainingstermin ab, ist die angesetzte Trainingsstunde durch den Teilnlehmer:in voll umfänglich zu zahlen. Im Übrigen ist die Absage kostenfrei.
(4) Sowohl die Krankheit eines Teilnehmer:in oder eines Teilnehmer:inHundes als auch die (urlaubsbedingte) Abwesenheit führen nicht zu einer Erstattung der (anteiligen) Kursgebühren. Nach vorheriger Absprache kann Hundetraining-Tuma jedoch Ersatztermine anbieten, ein Anspruch besteht allerdings nicht. 
(5) Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht zurückerstattet oder auf andere Veranstaltungsentgelte angerechnet.
§ 7 Rückerstattung von Zahlungen
Hundetraining-Tuma wird der/die Kund*in im Falle einer Überzahlung oder bei einem Rücktritt zu viel gezahlte Gebühren unverzüglich zurückerstatten. 
§ 8 Absage durch Hundetraining-Tuma 
(1) Hundetraining-Tuma ist berechtigt, Veranstaltungen und Kursstarts auch kurzfristig abzusagen, falls sich nicht ausreichend Teilnehmende angemeldet haben. In diesem Fall wird die Teilnahmegebühr zurückerstattet. Weitergehende Kosten, die angefallen sind übernimmt Hundetraining-Tuma nicht.
(2) Hundetraining-Tuma ist berechtigt einzelne Kurstermine auch kurzfristig abzusagen oder zu verschieben. Sollte bei krankheitsbedingtem Ausfall der Trainer:in, schlechte Trainingsbedingungen (wie Starkregen, Glatteis, Sturmwarnungen und übermäßige Hitze) der Kurstermin abgesagt werden, wird der Teilnehmer:in umgehend benachrichtigt. Ausgefallene Kurstermine werden neu angesetzt. Hundetraining-Tuma behält sich ebenfalls das Recht vor ausgefallene Termine per Onlinemeeting nachzuholen. Der Teilnehmer:in hat keinen Anspruch auf finanzielle Entschädigung. 
(3) Hundetraining-Tuma kann vom Vertrag zurücktreten: Ohne Einhaltung einer Frist, wenn sich die teilnehmende Person vertragswidrig verhält, insbesondere wenn das Ziel des Angebotes oder andere Teilnehmende gefährdet werden. Des Weiteren kann Hundetraining-Tuma Teilnehmende vom Angebot ausschließen, wenn sich diese in unangebrachter Art und Weise verhalten, insbesondere in der Art des Umgangs mit anderen Teilnehmenden sowie unangebrachten Handlungen am Hund und/ oder Mensch. Ein Anspruch auf Erstattung des Veranstaltungsentgelts besteht in diesem Fall nicht.
(4) Hundetraining-Tuma behält sich das Recht vor, Teilnehmende oder Hunde, ohne Angaben von Gründen, abzulehnen.
§ 9 Haftungsbegrenzung 
(1) Hundetraining-Tuma übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt und die Richtigkeit der Angaben in den Anmeldedaten der Teilnehmer:in sowie weiteren von der Teilnehmer:in generierten Inhalten.
(2) Hundetraining-Tuma haftet für Körper- und Sachschäden der Teilnehmer:in, ihrer Hunde sowie ihrer eventuellen Begleitpersonen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Diese Haftungseinschränkung gilt auch für von der Hundeschule beauftragte Erfüllungs- und / oder Verrichtungsgehilfen 
(3) Begleitpersonen sind durch die Teilnehmer:in von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme oder der Besuch der Angebote/ Kurse von Hundetraining-Tuma erfolgt auf eigenes Risiko. 
(4) Eltern haften für ihre Kinder.
(5) Hundetraining-Tuma haftet im Rahmen ihrer Betriebshaftpflichtversicherung: Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a. G.
(6) Der Teilnehmer:in haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften für alle von ihm schuldhaft herbeigeführten Schäden sowie unabhängig von Verschulden für alle von seinem Hund verursachten Schäden. Entsprechendes gilt für mit Zustimmung der Hundeschule am Unterricht statt des Teilnehmers teilnehmende Dritte. Des Weiteren haftet der Kunde bzw. der für ihn am Unterricht teilnehmende Dritte für alle Schäden, die von ihm mitgebrachte Begleitpersonen verursachen.
(7) Die Schadensersatzansprüche sind auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Sie betragen im Falle des Verzuges höchstens 5% des Auftragswertes.
(8) Schadenersatzansprüche, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Freiheit beruhen, verjähren nach 30 Jahren; im Übrigen nach 1 Jahr, wobei die Verjährung mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von dem Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste (§ 199 Abs.1 BGB).
(9) Hundetraining-Tuma behält sich das Recht vor, den Inhalt eines von einem Nutzer verfassten Textes sowie hochgeladener Dateien auf die Einhaltung von Gesetz und Recht hin zu überprüfen und, wenn nötig, ganz oder teilweise zu löschen.
§ 10 Sonstige Pflichten der Teilnehmer:in
(1) Verspätungen der Teilnehmer:in gehen zu dessen/deren Lasten und berechtigen nicht zur Minderung des Veranstaltungsentgelts. 
(2) Der Teilnehmer:in versichert, dass der mitgebrachte Hund ordnungsgemäß geimpft, behördlich registriert und haftpflichtversichert ist. Die entsprechenden Unterlagen, wie Impfausweis und Haftpflichtversicherungsnachweis sind auf Verlangen vorzuzeigen. (Impfschutz gegen die folgenden Krankheiten sollten nachweislich bestehen: Tollwut, Parvovirose, Staupe, Hepatitis c.c., Leptospirose und Parainfluenza (Zwingerhustenkomplex). Für Welpen gilt ein altersangemessener Impfschutz; eine Teilnahme ist bereits vor Abschluss der Grundimmunisierung möglich.
(3). Darüber hinaus versichert der Teilnehmer:in, dass der mitgebrachte Hund keine ansteckenden Erkrankungen hat.
(4). Des Weiteren verpflichtet sich der Teilnehmer:in Hundetraining-Tuma über etwaige chronische Erkrankungen oder sonstige Verhaltensauffälligkeiten zu informieren. Ebenfalls ist Hundetraining-Tuma über die etwaige Läufigkeit einer Hündin zu unterrichten. Kranke Hunde bzw. läufige Hündinnen sind von der Teilnahme ausgeschlossen bzw. wird die Teilnahme nur nach vorheriger Rücksprache gestattet. Hundetraining-Tuma behält sich das Recht bei Veranstaltungen oder Gruppenkursen vor, läufige Hündinnen während des Zeitraums in eine andere und passende Gruppe zu bestellen.
(5) Der Teilnehmer:in wird darauf hingewiesen, dass er für sämtliche Handlungen des mitgebrachten Hundes die alleinige Haftung übernimmt. Hiervon umfasst sind ebenfalls Körper und Sachbeschädigungen an Dritten und Gegenständen. 
(6) Hundetraining-Tuma gibt dem Teilnehmer:in keine verbindlichen Handlungsanweisungen, sondern lediglich Handlungsvorschläge. Die Durchführung der Vorschläge obliegt dem Teilnehmer:in. Ob der Teilnehmer:in seinen Hund Übungen unangeleint durchführen lässt, liegt im Ermessen des Teilnehmer:in und erfolgt auf eigenes Risiko. 
(7) Hundetraining-Tuma behält sich das Recht vor, vor und während eines laufenden Kurses ein Mensch-Hund-Team aus einem laufenden Kurs auszuschließen. Dem Teilnehmer:in wird jedoch die Möglichkeit eines Wechsels in einen anderen Kurs eingeräumt. Sofern kein passender Kurs vorhanden sein sollte, kann die entrichtete Veranstaltungsgebühr zurückgezahlt werden. 
(8) Dem Teilnehmer:in wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei allen Veranstaltungen kein Erfolg geschuldet wird. Der Erfolg kann jedoch durch konsequente und richtige Umsetzung der Veranstaltungsinhalte in Alltagssituationen unterstützt werden. 
(9) Hundetraining-Tuma ist bei den genannten vorliegenden Umständen oder nicht gegebenen Voraussetzungen berechtigt, den Hund vom Angebot auszuschließen. Bereits verbindlich gebuchte Stunden hat der Teilnehmer:in zu zahlen. 
§ 11 Widerrufsbelehrung
Die Widerrufsbelehrung finden Sie auf unserer Homepage unter Kundeninformation. 
§ 12 Datenschutz
Angaben zum Datenschutz sind in der separaten Datenschutzerklärung zu finden.
§ 13 Urheberrecht 
(1) Der Inhalt und die Gestaltung jeglicher dem Teilnehmer:in von Hundetraining-Tuma ausgehändigten Kursunterlagen unterliegen dem urheberrechtlichen Schutz. Hundetraining-Tuma behält sich alle Schutzrechte (einschließlich Markenschutz) ausdrücklich vor. Der Teilnehmer:in darf sie nur für private Zwecke nutzen und im Rahmen der Privatkopieschranke vervielfältigen. Jede Art der kommerziellen Nutzung oder Verwertung, insbesondere die Vervielfältigung, Verbreitung, Verleih, Vermietung, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Hundetraining-Tuma.
(2) Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Hundeschule Foto-/ Bild- und Tonträger/-material, die im Rahmen der Angebote von Hundetraining-Tuma erstellt wurden, für Werbezwecke wie Homepage, Infoflyer, Themenabende, Seminare,… genutzt werden. Vom Teilnehmer:in selbst erstelltes Foto-/Bild- und Tonträger/-material, das im Rahmen der Angebote von Hundetraining-Tuma erstellt wurde, ist durch die vorherige schriftliche Genehmigung von Hundetraining-Tuma einzuholen und darf nur für private Zwecke des Kunden verwendet werden. Veröffentlichungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch die Hundeschule. 
§ 14 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort für alle Leistungen ist der jeweilige Veranstaltungsort. Vertrags- und Veranstaltungssprache ist deutsch. Als Gerichtsstand wird, soweit möglich, Langenfeld vereinbart. 
Für alle Geschäfts- und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Teilnehmer:in und der Hundetraining-Tuma gilt ausschließlich das deutsche Recht. 
Der Teilnehmer:in ist verpflichtet, die am jeweiligen Veranstaltungsort geltenden Sicherheitsbestimmungen einzuhalten.
§ 15 Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.




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